Regelungen zur Handynutzung

Folgende Regel ist Bestandteil der Schulordnung:                   

Die Benutzung von Handys, Smartphones, elektronische Geräte zum Aufzeichnen bzw. Abspielen von Audio- und Videodaten, alle ergänzenden Zubehörteile wie Kopfhörer u. ä., Geräte, die einen Zugang zum Internet ermöglichen, netzwerkfähige Geräte, Spielekonsolen und weitere technisch vergleichbare Geräte ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Das bedeutet:

Auf dem Schulgelände müssen während der Schulzeit von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und bei schulischen Veranstaltungen oben aufgeführte schülereigene Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt sein. Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Regel, wird das entsprechende Gerät eingezogen.

Vorgehensweise:

  • Bei einem Verstoß wird das entsprechende Gerät von der aufsichtsführenden Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Das Gerät kann von der Schülerin oder dem Schüler nach ihrem / seinem Unterrichtsschluss – frühestens ab 13:15 Uhr – abgeholt werden. Bei einem zweiten Verstoß kann das Gerät frühestens ab 15:30 Uhr oder am Folgetag ab 07:30 Uhr abgeholt werden. Ab dem dritten Verstoß gegen die geltende Regel muss das Gerät von den Eltern / Erziehungsberechtigten während der Öffnungszeiten des Schulsekretariats – zwischen 07:30 Uhr und 15:30 Uhr – abgeholt werden.
  • Das Gerät wird in ausgeschaltetem Zustand im Sekretariat in einem Briefumschlag mit Angabe des Namens der Schülerin oder des Schülers, der Klasse und des Datums hinterlegt. Der Eingang des Geräts wird zudem in einer im Sekretariat ausliegenden Klassenliste unter Angabe des Abnahmedatums sowie der Lehrkraft, die das Gerät eingezogen hat, vermerkt. Die Liste verschafft der Schule einen Überblick, ob eine Schülerin / ein Schüler mehrfach gegen die Regel verstoßen hat. Die Schülerin / der Schüler erhält einen blauen Brief, in dem die Eltern / Erziehungsberechtigten über den Regelverstoß und die entsprechenden Konsequenzen informiert werden und der mit Unterschrift der Eltern / Erziehungsberech-tigten bei der Klassenlehrkraft abzugeben ist.
  • Der Zurückerhalt des Gerätes muss mit einer Unterschrift der Schülerin / des Schülers bzw. der Eltern / Erziehungsberechtigten und der Angabe des Datums auf dem Umschlag bestätigt werden. Den Umschlag erhält die Klassenlehrkraft, um den Rücklauf der blauen Briefe zu kontrollieren.
  • Im Unterricht sollte weitgehend auf die Nutzung von oben aufgeführten Geräten verzichtet werden. Bei Schulausflügen oder Schulfahrten kann deren Nutzung von der Lehrkraft frei gegeben werden.