Schulordnung
Die Schulordnung ist ein Regelwerk, an das wir uns alle halten, um ein freundliches und friedvolles Miteinander in der Gesamtschule Fuldatal zu gewährleisten. Deshalb ist es wichtig, dass wir die folgenden Grundsätze kennen, akzeptieren, umsetzen und miteinander leben:
MITEINANDER LEBEN – MITEINANDER LERNEN
– Wir verhalten uns fair, höflich und respektvoll.
– Wir haben das Recht auf ungestörten Unterricht.
– Wir haben die Pflicht, die Rechte der anderen jederzeit zu wahren.
Allgemeine Regeln
- Wir behandeln das Schulgelände, das Mobiliar, die Unterrichtsmittel und das Eigentum anderer schonend.
- Wir halten unsere Schule sauber und entsorgen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht Tabak-, Alkohol- und Drogenverbot. Ebenso verboten ist das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
- Die Benutzung von Handys, Smartphones, elektronischen Geräten zum Aufzeichnen bzw. Abspielen von Audio- und Videodaten, allen ergänzenden Zubehörteilen wie Kopfhörern u. ä., Geräten, die einen Zugang zum Internet ermöglichen, netzwerkfähigen Geräten, Spielekonsolen und weiteren technisch vergleichbaren Geräten ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Wir verlassen die Toiletten so, wie wir sie vorfinden möchten. Der Gang zur Toilette findet möglichst in der Pause statt. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum.
- Wir verlassen nach der Unterrichtsstunde zügig die Klassenräume und gehen in die Pause. Wir verbringen unsere Pausen im Atrium oder auf dem Schulhof. Der Aufenthalt im Obergeschoss ist während der Pause nicht erlaubt.
- Wir halten uns bis zum Unterrichtsende auf dem Schulgelände auf.
- Auf dem Schulweg verhalten wir uns fair und rücksichtsvoll.
- Wir halten uns im Unterricht an die Klassenregeln.
- Wir halten uns in der Cafeteria an die dort geltenden Regeln.
Regelverstöße werden aktenkundig gemacht, können zu pädagogischen Maßnahmen und Ordnungs-maßnahmen gemäß § 82 des Hessischen Schulgesetzes führen, sich auf die Benotung des Sozial-verhaltens auswirken und die kostenpflichtige Instandsetzung bei mutwilliger Sachbeschädigung zur Folge haben. Das Vorgehen bei Verstößen gegen Regel 4 ist im Anhang zur Schulordnung beschrieben.